16.08.2016

Fehlanzeige beim Verbraucherschutz

Die Frage sei erlaubt, ob es die Europäischen Union mit dem Verbraucherschutz wirklich ernst meint. Nachdem, wie wir schon berichteten, die sensorischen Grenzwerte für ungenießbare Lampantöle deutlich angehoben und diese damit für den Verzehr wieder freigegeben wurden, droht neues Ungemach aus Brüssel. Wie wir einer Pressemeldung von Slow Food International entnehmen konnten, erlaubt eine neue EU-Verordnung (61/2011) seit 1. April den Verkauf von sogenannten desodorierten Olivenölen.
Desodoriert werden nur minderwertige Öle, die durch mangelnde Qualität der Oliven oder Fehler in der Herstellung Fehltöne in Geruch und Geschmack aufweisen. Die neue EU-Verordnung erlaubt nun die Bezeichnung nativ extra für Olivenöle, die durch Desodorierung einen Gehalt an Alkylestern bis zu maximal 150 mg/kg besitzen. Im Vergleich dazu enthält ein gutes Olivenöl 10 bis 15 mg/kg, nur im Ausnahmefall bis zu 30 mg/kg
Al­kyl­ester. Das Verfahren der Desodorierung war bisher für Natives Olivenöl Extra verboten. Seit 1. April 2011 lassen sich minderwertige Olivenöle, aus denen unangenehmer Geruch und Geschmack entfernt wurden, mit hochwertigeren Ölen mischen und als nativ extra vermarkten. Dazu kommt, dass die Desodorierung nicht auf dem Etikett angegeben werden muss und die Verbraucher die so behandelten Olivenöle nicht erkennen können.
Auf der Produzentenseite werden die ehrlichen Hersteller benachteiligt. Ihr Bemühen unter wechselnden klimatischen Bedingungen die bestmögliche Qualität zu produzieren, macht Arbeit und verursacht damit deutlich höhere Kosten als eine nachträgliche Desodorierung. Wenn der nicht informierte Verbraucher sich am Preis und der Bezeichnung nativ extra orientiert, haben diese Produzenten das Nachsehen.

Beitrag aus dem zaitgeschehen no. 18, Frühjahr 2011

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